§1 Veranstalter
Veranstalter ist die Hundeschule Hochrhein, Christian Letfuß, Schweizerblick 30, 79725 Laufenburg.
§2 Schutzimpfungen und Krankheiten
Der Lehrgangsteilnehmer erklärt, dass sein Hund gesund und frei von ansteckenden Krankheiten ist und über einen aktuellen
Impfschutz verfügt. Es können nur Hunde teilnehmen, die über einen vollen (bei Welpen: altersgemäßen) Impfschutz verfügen.
§3 Haftung
3.1 Der Veranstalter haftet nur für Schäden, die von ihm vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt
werden. Die Haftung wird ausgeschlossen für Schäden, die durch Dritte oder deren Hunde herbeigeführt werden.
3.2 Die Teilnahme erfolgt auf eigene Verantwortung und in eigener Haftung. Der Teilnehmer haftet für die von sich und/oder seinem Hund verursachten Schäden. Für den Hund besteht eine
gültige Haftpflichtversicherung.
§4 Vertragsabschluss
Mit der Anmeldung zu einem Angebot der Hundeschule Hochrhein bietet der Teilnehmer verbindlich einen Vertragsabschluss an.
Die Anmeldung bedarf keiner bestimmten Form. Sie ist bindend für den Teilnehmer und verpflichtet zur Zahlung der vereinbarten Gebühr. Der Vertrag kommt mit der Annahme durch den Organisator zustande.
Mit der Anmeldung werden unsere AGB’s anerkannt.
§5 Bezahlung
Die Einzelstunden sind vor Beginn und vor Ort des Trainings unaufgefordert bar zu bezahlen.
Die komplette Kursgebühr ist vor Beginn des Kurses und vor Ort bar zu bezahlen.
Einzelstunden sind 48 Stunden im Voraus abzusagen. Nicht oder zu spät abgemeldete Stunden werden berechnet. Welpenkurs, Jundhundekurs, Apportieren für Familienhunde und Erziehung- und Spaßkurs sind Kompaktkurse. Versäumte Kursstunden und Lernspaziergänge können nicht nachgeholt werden und werden nicht rückvergütet.
Eine Erstattung von anteiligen Gebühren für nicht in Anspruch genommene Leistungen sind ausgeschlossen.
Bei Kursabsage meinerseits oder nicht erreichen der Mindestteilnehmerzahl bei Kursbeginn für Kompaktkurse wird selbstverständlich die Stunde gutgeschrieben bzw. bei Vorausbezahlung vergütet. Eine Erstattung zusätzlicher Kosten jeglicher Art (Bsp. Übernachtung, Dienstausfall, Anfahrt, etc.) erfolgt nicht. Alle Preise verstehen sich inklusive der gesetzlichen 19% Mehrwertssteuer.
§6 Trainingszeit
Die Kursstunden dauern in der Regel 60 Minuten, Einzelstunden dauern in der Regel 45 Minuten. Sollten bei einem
Kompaktkurs (Welpen-, Junghunde-, Erziehungs- und Spaßkurs, Apportieren für Familienhunde und Sozialer Lernspaziergang) weniger als 3 Mensch-Hunde-Teams anwesend sein, behält sich die Hundeschule
Hochrhein vor, die Trainingszeit auf 45 Minuten zu verringern.
§7 Rücktritt durch den Teilnehmer
Der Teilnehmer kann 48h vor Beginn eines Kurses zurücktreten. Der Rücktritt hat in Schriftform per Post
oder schriftlich per Email (hundeschule-hochrhein@web.de) zu erfolgen. Maßgeblicher Zeitpunkt für die Rücktrittserklärung ist der Zeitpunkt des Einganges bei der Hundeschule Hochrhein.
Eine Absage oder Verschiebung des vereinbarten Einzelunterrichts muss mindestens 48 Stunden vorher durch die Teilnehmerin/den Teilnehmer erfolgen. Erfolgt dies nicht oder später, wird die
Unterrichtsstunde in voller Höhe angerechnet.
§8 Rücktritt durch die Hundeschule Hochrhein
Die Hundeschule Hochrhein kann vom Vertrag zurücktreten:
Ohne Einhaltung einer Frist, ohne Angaben von Gründen, wenn sich der Teilnehmer vertragswidrig verhält, insbesondere wenn das Ziel der Veranstaltung oder andere Teilnehmer gefährdet werden. Die
Kursgebühr wird nicht zurückerstattet
§9 Benutzung des Trainingsplatzes/ der Trainingsgeräte
Die Benutzung des Trainingsplatzes und der Geräte ist nur den zu den Kursen angemeldeten Personen/Hunden, im Rahmen der
Kurse und unter Aufsicht des Trainers gestattet.
Die Geräte sind nicht zur Benutzung durch begleitende Kinder geeignet. Eltern bzw. Begleitpersonen von Kindern haben dafür Sorge zu tragen, dass mitgebrachte Kinder die Geräte nicht benutzen und
haften für ihre Kinder.
§10 Copyright
Die Kursinhalte inklusive der ausgegebenen Unterlagen unterliegen dem Copyright und dürfen nicht ohne ausdrückliche
Genehmigung von der Hundeschule Hochrhein vervielfältigt oder an Dritte weitergegeben werden.
§11 Bild- und Tonmaterial
Alle Bild- und Tonträger, die im Zusammenhang mit der Hundeschule Hochrhein erstellt werden, dürfen ohne vorherige
schriftliche Genehmigung weder ganz noch teilweise veröffentlicht werden.
Die Hundeschule Hochrhein kann eine unentgeltliche Kopie der angefertigten Bild- und Tonträger verlangen. Alle Bild- und Tonträger, die im Zusammenhang mit der Hundeschule Hochrhein erstellt wurden,
können von der Hundeschule Hochrhein zu Veröffentlichungszwecken, PR- Maßnahmen oder im Rahmen der Ausbildung, ohne vorherige Absprache, genutzt werden.
§12 Verjährung von Ansprüchen
Ansprüche verjähren nach den gesetzlichen Bestimmungen.
§13 Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge.
§14 Vorbehalt
Die Berichtigung von Irrtümern sowie von Druck- und Rechenfehlern bleibt vorbehalten.
§15 Gerichtsstand
Gerichtsstand ist Bad Säckingen
Hinweis: Die Haus-Platzordnung ist zu beachten und einzuhalten.
Mit Betreten des Trainingsplatzes der Hundeschule Hochrhein
verpflichtet sich jeder zur Einhaltung der Platzordnung.
1. Kursteilnehmer und Besucher haben den Anweisungen des Hundetrainers Folge zu leisten.
2. Um ein harmonisches Miteinander zu ermöglichen, sind die Kurszeiten generell einzuhalten!
Zu spät kommen und Nichterscheinen sind
rechtzeitig zu melden.
3. Es wird ersucht, Platzbenutzern und Anrainern gegenüber mit gebührender Achtung, höflich
und rücksichtsvoll gegenüber zutreten. Gegen gute Sitten widersprechenden bzw. ungehörigem oder aggressivem Benehmen, einer sich am Trainingsplatz aufhaltenden Personen, ist der Hundetrainer berechtigt, den Betreffenden zu verweisen oder auszuschließen.
4. Im Bereich des Trainingsplatzes sind alle Hunde ohne Ausnahme an der Leine zu führen.
Hunde müssen von Personen geführt werden, die körperlich und geistig in der Lage sind, den
Hund zu kontrollieren. Der Hundeführer hat Rücksicht auf andere Menschen und Tiere zu
nehmen.
5. Alle Hunde müssen Haftpflichtversicherung besitzen und
geimpft sein.
6. Läufige Hündinnen dürfen nur in Absprache auf den Platz gebracht werden.
7. Kranke oder mit einer ansteckenden Krankheit behaftete Hunde sind vom Besuch des
Hundeplatzes ausgeschlossen. Bei einer/einem plötzlich auftretenden Erkrankung/Leiden oder
bei einer Verletzung des Hundes ist der Hundetrainer berechtigt, die Stunde zu beenden.
8. Bissige Hunde sind grundsätzlich ohne spezielle Aufforderung
vom Hundeführer mit einem
gut sitzenden Maulkorb zu versehen.
9. Um Reinhaltung des Hundeplatzes wird im eigenen Interesse
gebeten.
10. Hundekot und Abfall sind am gesamten Gelände (Parkplatz, Trainingsplatz, Spazierwege)
vom Hundeführer unaufgefordert
aufzunehmen und selbst zu entsorgen!
11. Es ist nicht gestattet Hunde ohne Rücksprache mit dem Hundetrainer auf dem
Trainingsplatz spielen oder freilaufen zu lassen.
12. Das Benutzen der Geräte ist grundsätzlich nur nach Aufforderung und
unter Aufsicht des
Hundetrainers erlaubt.
13. Der Hundehalter bzw. Hundeführer haftet für alle Schäden, die durch ihn oder seinen
Hund verursacht wurden. Im Schadensfall ist die Hundeschule Hochrhein schad- und klaglos
zu halten. Schadensfälle sind zwischen
Schädiger und Beschädigtem direkt abzuwickeln.
Für persönliche Sachwerte der Teilnehmer und der Besucher wird keine Haftung übernommen. Für Schäden an geparkten Fahrzeugen übernimmt die hundeschule Hochrhein keine
Haftung.
14. Das Parken in
der Nähe und die Nutzung des Trainingsplatzes erfolgt auf eigene Gefahr. Es wird auf eine mögliche Verletzungsgefahr durch Bodenunebenheiten, Löcher etc. hingewiesen.
15. Kinder sind anzuweisen!
Die Hunde sind dem Tierschutzgesetz entsprechend zu behandeln. Jede unnötige Härte ist
untersagt.
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